Welches Muster für welchen Fall?
Je nachdem, welches Schreiben Sie erhalten haben, brauchen Sie einen anderen Widerspruch:
- Inkassoschreiben: Ein außergerichtlicher Widerspruch geht direkt an das Inkassounternehmen. Er dokumentiert, dass Sie die Forderung bestreiten. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, Sie sollten aber zeitnah reagieren.
- Gerichtlicher Mahnbescheid: Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Mahngericht eingehen. Verwenden Sie dafür am besten den beigefügten Vordruck. Das zweite Muster eignet sich als Begleitschreiben oder wenn der Vordruck fehlt.
Die Vorlagen sind allgemeine Muster und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Bei hohen Forderungen, einem bereits erlassenen Vollstreckungsbescheid oder einer drohenden Pfändung sollten Sie den Fall von einer Partnerkanzlei prüfen lassen.
Bevor Sie ein Muster verwenden, sollten Sie klären, welches Schreiben Ihnen genau vorliegt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist an der förmlichen Zustellung im gelben Umschlag, dem Absender Mahngericht und einer Geschäftsnummer erkennbar.
Muster 1: Widerspruch gegen eine Inkassoforderung
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name des Inkassounternehmens] [Anschrift] [Ort], den [Datum] Ihr Zeichen: [Aktenzeichen des Inkassounternehmens] Angeblicher Gläubiger: [Name des ursprünglichen Gläubigers] Ihr Schreiben vom [Datum] Widerspruch gegen Ihre Forderung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der von Ihnen geltend gemachten Forderung in Höhe von [Betrag] Euro in vollem Umfang. [Optional, Grund angeben, zum Beispiel:] [Ich habe mit Ihrem Auftraggeber keinen Vertrag geschlossen.] [Die Forderung wurde am [Datum] vollständig beglichen.] [Ich habe den Vertrag am [Datum] wirksam widerrufen/gekündigt.] [Ich erhebe die Einrede der Verjährung.] Die Forderung ist damit bestritten. Ich weise darauf hin, dass eine Meldung der bestrittenen Forderung an eine Auskunftei unzulässig ist. Soweit Sie an der Forderung festhalten, fordere ich Sie auf, mir die Angaben nach § 13a RDG vollständig mitzuteilen, insbesondere den Forderungsgrund, das Datum des Vertragsschlusses sowie eine nachvollziehbare Aufstellung von Zinsen und Kosten. Ein Anerkenntnis der Forderung ist mit diesem Schreiben nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Muster 2: Widerspruch gegen den Mahnbescheid
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Amtsgericht [Ort] - Zentrales Mahngericht - [Anschrift laut Mahnbescheid] [Ort], den [Datum] Geschäftsnummer: [Geschäftsnummer laut Mahnbescheid] Antragsteller: [Name des Antragstellers] Antragsgegner: [Ihr Name] Mahnbescheid vom [Datum], zugestellt am [Zustelldatum] Widerspruch gegen den Mahnbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich gegen den oben bezeichneten Mahnbescheid Widerspruch [in vollem Umfang.] [oder: in Höhe eines Teilbetrags von [Betrag] Euro, nämlich hinsichtlich [z. B. der geltend gemachten Inkassokosten und Nebenforderungen].] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Eine Begründung ist beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht erforderlich. Sie wird erst im streitigen Verfahren benötigt, falls der Gläubiger dieses betreibt.
So passen Sie die Vorlagen an
- Aktenzeichen und Geschäftsnummer: Übernehmen Sie diese exakt aus dem Schreiben, damit es eindeutig zugeordnet werden kann.
- Adressat: Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid geht an das Mahngericht, nicht an das Inkassounternehmen. Der Widerspruch gegen ein Inkassoschreiben geht an das Inkassounternehmen.
- Grund: Beim Inkassoschreiben ist ein kurzer, sachlicher Grund hilfreich. Vermeiden Sie Formulierungen, die als Anerkenntnis verstanden werden könnten, etwa ein Angebot zur Ratenzahlung.
- Teilwiderspruch: Widersprechen Sie nur einem Teil, wird der nicht angegriffene Teil möglicherweise tituliert. Überlegen Sie diesen Schritt genau.
- Unterschrift: Unterschreiben Sie eigenhändig.
Versand und Nachweis
Senden Sie beide Arten von Widerspruch so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Beim Mahnbescheid zählt der Eingang beim Mahngericht innerhalb der Frist. Die Mahngerichte bieten neben dem Papiervordruck auch elektronische Wege an; die Hinweise dazu finden Sie in den Unterlagen zum Mahnbescheid.
Bewahren Sie Kopien, Einlieferungsbelege und den Zustellumschlag zusammen auf. Haben Sie dem Mahnbescheid widersprochen, erhalten Sie eine Nachricht des Gerichts, wenn der Gläubiger das streitige Verfahren beantragt.
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Nach dem Widerspruch: Reaktionen des Inkassounternehmens
Auf einen Widerspruch reagieren Inkassounternehmen unterschiedlich. Häufig folgt ein weiteres Schreiben, in dem die Forderung bekräftigt und manchmal ein Vergleich oder eine Ratenzahlung angeboten wird. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Wenn Ihre Gründe weiter bestehen, genügt es in der Regel, auf Ihren bereits erklärten Widerspruch zu verweisen. Sie müssen nicht jeden Brief ausführlich beantworten.
Bietet das Inkassounternehmen einen Vergleich an, prüfen Sie genau, ob darin ein Schuldanerkenntnis enthalten ist. Bei verjährten Forderungen kann eine solche Erklärung dazu führen, dass Sie sich nicht mehr auf die Verjährung berufen können. Bei unberechtigten Forderungen besteht kein Grund, einen Teilbetrag zu zahlen, nur um Ruhe zu haben.
Meldet sich nach dem Widerspruch ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers, ändert das an Ihrer Rechtsposition nichts, und die Kosten von Inkassounternehmen und Anwalt dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage erfordern eine Reaktion innerhalb gesetzlicher Fristen. Für den Mahnbescheid nutzen Sie Muster 2 oder den beigefügten Vordruck; bei einer Klage sollten Sie die Fristen im gerichtlichen Schreiben unbedingt beachten und sich beraten lassen.
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Häufige Fragen
Reicht ein Widerspruch beim Inkassobüro, wenn ein Mahnbescheid kommt?
Nein. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie beim Mahngericht widersprechen, und zwar möglichst innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Ein Schreiben an das Inkassobüro ersetzt diesen Widerspruch nicht. Ohne Widerspruch beim Gericht kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen.
Muss ich den beigefügten Vordruck verwenden?
Der Vordruck ist der einfachste und sicherste Weg, weil das Mahngericht ihn maschinell verarbeiten kann. Ein formloser schriftlicher Widerspruch, der den Mahnbescheid eindeutig bezeichnet und unterschrieben ist, wird in der Regel ebenfalls bearbeitet. Achten Sie in jedem Fall auf die Geschäftsnummer.
Kann ich den Widerspruch wieder zurücknehmen?
Ja, der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid kann zurückgenommen werden, solange das streitige Verfahren noch nicht begonnen hat. Danach kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Eine Rücknahme kann sinnvoll sein, wenn sich herausstellt, dass die Forderung doch berechtigt ist und weitere Kosten vermieden werden sollen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist Ihr konkreter Bescheid.