Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten, sortiert nach Thema.

Bußgeld & Blitzer

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids, so regelt es § 67 OWiG. Maßgeblich ist das Zustelldatum, das der Postbote auf dem gelben Umschlag notiert, nicht das Ausstellungsdatum. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen sein.

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein, eine Begründung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es genügt, eindeutig zu erklären, dass Sie gegen den Bescheid mit einem bestimmten Aktenzeichen Einspruch einlegen. Sinnvoll ist eine Begründung meist erst nach Akteneinsicht, weil dann klar ist, ob es etwa Messfehler oder Probleme bei der Fahreridentifizierung gibt. Unüberlegte Angaben zur Sache können dagegen eher schaden.

Kann ein Einspruch die Strafe auch verschlimmern?

Ja, das ist möglich. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ist das Amtsgericht nicht an den Bußgeldbescheid gebunden und kann theoretisch eine höhere Geldbuße festsetzen. Hinzu kommen bei einer Niederlage die Verfahrenskosten. Deshalb ist es sinnvoll, die Erfolgsaussichten vorab prüfen zu lassen. Bis zur Entscheidung kann der Einspruch grundsätzlich auch wieder zurückgenommen werden.

Wann verjährt ein Verkehrsverstoß?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ab dem 1. Juli 2026 begangen werden, gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Für ältere Verstöße galt bis zum Erlass des Bescheids eine Frist von drei Monaten. Die Verjährung wird aber durch bestimmte Maßnahmen der Behörde, etwa den Anhörungsbogen, unterbrochen und beginnt dann neu. Ob Verjährung eingetreten ist, zeigt erst die Akte.

Steuerbescheid

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Versand per Post gilt der Bescheid seit 2025 am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ab diesem Tag läuft die Monatsfrist. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Kostet ein Einspruch beim Finanzamt Geld?

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie freiwillig einen Steuerberater oder eine Kanzlei beauftragen, und erst bei einer Klage vor dem Finanzgericht fallen Gerichtskosten an. Über mögliche Beraterkosten informiert die Partnerkanzlei, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Muss ich den Einspruch sofort begründen?

Nein. Für einen wirksamen Einspruch genügt es, dass erkennbar ist, wer welchen Bescheid anficht. Die Begründung soll zwar angegeben werden, kann aber nachgereicht werden. Setzt das Finanzamt Ihnen eine Frist für Erklärungen oder Belege, sollten Sie diese unbedingt einhalten, weil spätere Angaben sonst unberücksichtigt bleiben können.

Kann das Finanzamt den Bescheid nach meinem Einspruch verschlechtern?

Ja, das ist möglich, weil das Finanzamt den Fall im Einspruchsverfahren vollständig neu prüft. Es muss Sie aber vorher auf die drohende Verschlechterung hinweisen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung geben. Sie können den Einspruch dann zurücknehmen und behalten den ursprünglichen Bescheid.

Jobcenter-Bescheid

Heißt es jetzt Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld. Das Bürgergeld wurde umbenannt und inhaltlich reformiert. Zuständig bleibt das Jobcenter, und auch das Widerspruchsverfahren folgt denselben Regeln wie bisher. Bescheide aus der Zeit vor Juli 2026 tragen noch die alte Bezeichnung; für sie gelten Frist und Form genauso.

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch gegen das Jobcenter?

Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ein per einfachem Brief versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Maßgeblich ist der Eingang beim Jobcenter, nicht das Absenden.

Kostet ein Widerspruch beim Jobcenter Geld?

Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenfrei. Wenn Sie anwaltliche Hilfe nutzen, können Sie bei geringem Einkommen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen; die Eigenbeteiligung liegt aktuell bei 15 Euro und kann erlassen werden. Hat der Widerspruch Erfolg, muss das Jobcenter notwendige Anwaltskosten in der Regel erstatten.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt es, dass erkennbar ist, gegen welchen Bescheid Sie sich wenden. Die Begründung können Sie nachreichen, etwa nach der Akteneinsicht. Sinnvoll ist es, im Widerspruch anzukündigen, dass eine Begründung folgt. Das Jobcenter kann allerdings auch ohne Begründung entscheiden, wenn zu lange nichts kommt.

Krankenkasse

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Krankenkasse?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wird er per einfacher Post verschickt, gilt er am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist in der Regel auf ein Jahr. Verlassen Sie sich darauf aber nicht und legen Sie im Zweifel rechtzeitig einen kurzen, fristwahrenden Widerspruch ein.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt es, dass Sie schriftlich erklären, Widerspruch gegen einen bestimmten Bescheid einzulegen. Die Begründung können Sie nachreichen, etwa wenn Sie noch eine ärztliche Stellungnahme oder das MD-Gutachten benötigen. Teilen Sie der Kasse am besten mit, dass die Begründung folgt. Ohne inhaltliche Begründung ändert die Kasse ihre Entscheidung allerdings selten.

Kann ich per E-Mail Widerspruch einlegen?

Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse erfolgen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Form in der Regel nicht. Sicher sind ein unterschriebener Brief per Einschreiben, ein Fax mit Sendebericht oder die persönliche Abgabe gegen Eingangsbestätigung. Manche Kassen bieten elektronische Verfahren an, die den Formvorschriften genügen; fragen Sie im Zweifel nach.

Was bedeutet die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V?

Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen, und teilt sie Ihnen keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung mit, gilt die Leistung als genehmigt. Nach heutiger Rechtsprechung können Sie sich die Leistung dann selbst beschaffen und Kostenerstattung verlangen. Für medizinische Reha gilt diese Regel nicht.

Pflegegrad & Pflege

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad?

Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Bei einfacher Post gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Für die Fristwahrung reicht ein kurzer, unterschriebener Widerspruch. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen, nachdem Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes ausgewertet haben.

Wie komme ich an das Gutachten des Medizinischen Dienstes?

Die Pflegekasse schickt das Gutachten in der Regel zusammen mit dem Bescheid zu. Ist das nicht geschehen, fordern Sie es schriftlich bei der Pflegekasse an, am besten gleich im Widerspruch. Zusätzlich können Sie Akteneinsicht beantragen. Ohne Gutachten lässt sich kaum prüfen, an welchen Stellen Punkte fehlen.

Kann bei einem Widerspruch der Pflegegrad auch herabgestuft werden?

Im Widerspruchsverfahren wird geprüft, ob der angegriffene Bescheid richtig ist. Eine Verschlechterung ist dabei nur ausnahmsweise denkbar und umstritten. Anders ist es beim neuen Höherstufungsantrag: Dort wird vollständig neu begutachtet, was theoretisch auch zu einem niedrigeren Ergebnis führen kann. Lassen Sie das Risiko im Zweifel vorher einschätzen.

Widerspruch oder Höherstufungsantrag – was ist besser?

Ist der Bescheid noch keinen Monat alt und hat sich der Zustand nicht wesentlich verändert, ist meist der Widerspruch der richtige Weg, weil Leistungen dann rückwirkend nachgezahlt werden können. Hat sich der Pflegebedarf seit der Begutachtung deutlich erhöht oder ist die Frist abgelaufen, kommt ein neuer Antrag auf Höherstufung in Betracht.

Schwerbehinderung GdB

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch gegen den GdB-Bescheid?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einem einfachen Brief gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt eine Jahresfrist. Sicherer ist es, den Widerspruch innerhalb der Monatsfrist einzulegen und die Begründung später nachzureichen.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt ein kurzes Schreiben, in dem Sie unter Angabe des Aktenzeichens Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen, idealerweise nach Akteneinsicht in die versorgungsärztliche Stellungnahme. Teilen Sie der Behörde mit, dass eine Begründung folgt, damit nicht vorschnell nach Aktenlage entschieden wird.

Kostet der Widerspruch gegen den GdB-Bescheid etwas?

Das Widerspruchsverfahren ist gebührenfrei, und auch das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für behinderte Menschen gerichtskostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Bei Erfolg des Widerspruchs muss die Behörde die notwendigen Kosten erstatten. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Kann mein GdB durch den Widerspruch auch sinken?

Im Widerspruchsverfahren wird der Fall insgesamt neu betrachtet. Ob eine Verschlechterung im Widerspruchsverfahren zulässig ist, hängt von den Umständen ab und ist rechtlich nicht in jedem Fall eindeutig. Haben sich einzelne Leiden gebessert, sollte vor dem Widerspruch geprüft werden, welches Risiko besteht. Das ist ein typischer Punkt für die Prüfung durch eine Partnerkanzlei.

Rente & Reha

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch gegen einen Rentenbescheid?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wird der Bescheid mit einfachem Brief verschickt, gilt er am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Legen Sie den Widerspruch trotzdem möglichst früh ein und reichen Sie die Begründung nach.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt ein kurzes Schreiben mit Versicherungsnummer, Datum des Bescheids und der Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen. Es ist sinnvoll, vorher die Akte und insbesondere die medizinischen Gutachten einzusehen, auf die sich die Rentenversicherung stützt.

Was kostet ein Widerspruch gegen die Rentenversicherung?

Das Widerspruchsverfahren ist gebührenfrei, und auch die Klage vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Kosten entstehen nur bei anwaltlicher Vertretung. Ist der Widerspruch erfolgreich, muss die Rentenversicherung die notwendigen Kosten erstatten. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Warum wird die Erwerbsminderungsrente so häufig abgelehnt?

Oft nimmt das Gutachten der Rentenversicherung an, dass Sie noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Ob das zutrifft, hängt von allen Erkrankungen und ihren Wechselwirkungen ab. Manchmal fehlen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, etwa die erforderlichen Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.

Kündigung & Abfindung

Kann ich der Kündigung schriftlich widersprechen?

Sie können dem Arbeitgeber schreiben, dass Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind. Rechtlich bewirkt das aber nichts: Ein solcher Widerspruch hält die Kündigung nicht auf und wahrt keine Frist. Um die Wirksamkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie das Schreiben erhalten haben oder unter normalen Umständen hätten zur Kenntnis nehmen können. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist durch Verhandlung oder einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Ausnahmen sind etwa ein Abfindungsangebot nach § 1a KSchG im Kündigungsschreiben, ein Sozialplan oder eine tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung. Wie viel erreichbar ist, hängt stark von den Erfolgsaussichten einer Klage ab.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für mich?

In der Regel gilt es, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitkräfte werden dabei anteilig gezählt. Auch ohne Kündigungsschutzgesetz kann eine Kündigung unwirksam sein, etwa bei fehlender Schriftform, Sonderkündigungsschutz oder unterbliebener Anhörung des Betriebsrats.

Sperrzeit & ALG I

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Sperrzeit Widerspruch einzulegen?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Sperrzeitbescheids. Bei einfachem Brief gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Entscheidend ist der Eingang bei der Agentur für Arbeit. Ist die Frist abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.

Was ist ein wichtiger Grund, der eine Sperrzeit verhindert?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen unter Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zumutbar war. Beispiele können gesundheitliche Gründe, Mobbing, ein Umzug zum Ehepartner oder eine mit Bestimmtheit drohende betriebsbedingte Kündigung sein. Die Tatsachen aus Ihrer Sphäre müssen Sie darlegen und nachweisen.

Bekomme ich während der Sperrzeit Grundsicherungsgeld?

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie beim Jobcenter Grundsicherungsgeld beantragen. Das Jobcenter prüft dann aber, ob die Sperrzeit auch dort als Pflichtverletzung zu einer Minderung führt. Es lohnt sich daher, gegen den Sperrzeitbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen und dem Jobcenter den laufenden Widerspruch mitzuteilen.

Verkürzt eine Sperrzeit meinen gesamten Anspruch?

Ja. Die Anspruchsdauer mindert sich um die Tage der Sperrzeit. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sie sich um mindestens ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer. Wird die Sperrzeit im Widerspruch aufgehoben oder verkürzt, wird auch die Anspruchsdauer entsprechend korrigiert.

Nebenkosten & Miete

Wie lange kann ich der Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen Sie dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ist die Abrechnung zum Beispiel im März zugegangen, endet die Frist im März des Folgejahres. Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.

Muss ich die Nachzahlung trotz Widerspruch bezahlen?

Das hängt davon ab, wie berechtigt Ihre Einwendungen sind. Den unstreitigen Teil sollten Sie in der Regel zahlen. Bei formell fehlerhaften Abrechnungen oder solange der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Lassen Sie vor einer Zahlungsverweigerung prüfen, ob das in Ihrem Fall gilt.

Bis wann muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Bei einem Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember muss sie also bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen. Danach kann er eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr fordern.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Nicht umlagefähig sind insbesondere Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Kosten für Rücklagen und Bankgebühren. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen auch Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Zudem dürfen nur Positionen abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart sind.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einfachem Postversand gilt der Bescheid nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen seit 2025 in der Regel am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt meist eine Jahresfrist.

Kann ich den Widerspruch per E-Mail einlegen?

Davon ist abzuraten. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden, und eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nach überwiegender Auffassung nicht. Sicher ist ein unterschriebener Brief, bei knapper Frist per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis auf.

Stoppt der Widerspruch die Vollstreckung?

Nein. Weil der Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe ist, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Sie können aber bei der Landesrundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung beantragen und bei Ablehnung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Ob sich das lohnt, hängt von Höhe und Begründung der Forderung ab.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Über eine Erhöhung wird vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten. Für die Zeit ab 2027 hat die zuständige Kommission eine Anpassung empfohlen. Maßgeblich für Ihren Bescheid ist der Betrag, der für die jeweiligen Monate gesetzlich galt.

Elterngeld, Kindergeld

Heißt es beim Kindergeld Widerspruch oder Einspruch?

Beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ist der richtige Rechtsbehelf der Einspruch nach der Abgabenordnung. Er wird bei der Familienkasse eingelegt, die den Bescheid erlassen hat. Schreiben Sie versehentlich Widerspruch, legt die Familienkasse das Schreiben in aller Regel als Einspruch aus. Entscheidend ist, dass Ihr Schreiben innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der richtigen Stelle eingeht und erkennbar ist, dass Sie den Bescheid nicht akzeptieren.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid?

Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einem einfachen Brief gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt in der Regel eine Frist von einem Jahr. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, sondern den Widerspruch möglichst früh einlegen und die Begründung bei Bedarf nachreichen.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt es, dass Sie eindeutig erklären, gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch oder Einspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Sinnvoll ist, im Schreiben anzukündigen, dass eine Begründung folgt, und gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen. So können Sie oder die Partnerkanzlei die Berechnung der Behörde vollständig prüfen, bevor Sie inhaltlich Stellung nehmen.

Kostet ein Widerspruch Geld?

Der Widerspruch bei Elterngeld, BAföG, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss ist gebührenfrei, weil für diese Leistungen das Sozialgesetzbuch gilt. Auch der Einspruch beim Kindergeld kostet keine Gebühr. Kosten entstehen vor allem, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen. Hat ein Widerspruch oder Kindergeld-Einspruch Erfolg, muss die Behörde notwendige Aufwendungen grundsätzlich erstatten, Anwaltskosten dann, wenn die Hinzuziehung notwendig war.

Mahnbescheid & Inkasso

Wie lange habe ich Zeit, einem Mahnbescheid zu widersprechen?

Der Mahnbescheid fordert Sie auf, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu zahlen oder zu widersprechen. Maßgeblich ist das Datum auf dem Zustellumschlag. Nach § 694 ZPO ist ein Widerspruch auch später noch möglich, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen, da der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid sofort nach Fristablauf beantragen kann.

Muss ich den Widerspruch begründen?

Nein. Für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist keine Begründung erforderlich. Es genügt, im beigefügten Vordruck anzugeben, ob Sie der gesamten Forderung oder nur einem Teil widersprechen, und zu unterschreiben. Begründet wird erst im anschließenden Gerichtsverfahren, wenn der Gläubiger dieses betreibt.

Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?

Rechtlich besteht keine Pflicht, und aus einem Inkassoschreiben allein kann nicht vollstreckt werden. Eine Reaktion ist aber oft sinnvoll. Ist die Forderung unberechtigt, sollten Sie ihr schriftlich widersprechen, damit Sie später belegen können, dass Sie sie bestritten haben. Ist sie berechtigt, vermeiden Sie durch zügige Zahlung weitere Kosten.

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Inkassokosten sind nur bei Verzug erstattungsfähig und nach § 13e RDG auf die Höhe von Anwaltsgebühren begrenzt. Bei unbestrittenen Forderungen ist für Verbraucher in der Regel höchstens eine 0,9-Gebühr zulässig, in einfachen Fällen nur 0,5. Bei Forderungen bis 50 Euro gilt eine abgesenkte Gebühr. Pauschalen für Kontoführung oder allgemeine Bearbeitung sind regelmäßig nicht erstattungsfähig.

Versicherung lehnt ab

Gibt es eine Frist, um der Ablehnung meiner Versicherung zu widersprechen?

Eine gesetzliche Widerspruchsfrist wie bei Behördenbescheiden gibt es nicht. Ihr Anspruch unterliegt aber der Verjährung, in der Regel drei Jahre zum Jahresende. Die Zeit zwischen Schadenmeldung und schriftlicher Entscheidung des Versicherers wird dabei nicht mitgerechnet. Achten Sie außerdem auf vertragliche Fristen in Ihren Versicherungsbedingungen, die deutlich kürzer sein können, etwa für Meldungen oder ärztliche Feststellungen.

Ist die Entscheidung des Versicherungsombudsmanns verbindlich?

Für den Versicherer ist eine Entscheidung bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro bindend, für Sie als Verbraucher nicht. Sind Sie mit dem Ergebnis unzufrieden, können Sie weiterhin klagen. Bei höheren Werten bis 100.000 Euro gibt der Ombudsmann nur eine Empfehlung ab. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen ist der PKV-Ombudsmann zuständig, dessen Vorschläge für beide Seiten unverbindlich sind.

Darf die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit komplett ablehnen?

In der Regel nicht. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung grundsätzlich nur in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Eine vollständige Leistungsfreiheit kommt nur in besonders schweren Fällen in Betracht. Viele Verträge verzichten zudem ganz oder teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung einfach nicht antwortet?

Setzen Sie schriftlich eine angemessene Frist zur Entscheidung und dokumentieren Sie den Versand. Geldleistungen des Versicherers werden fällig, sobald die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind; nach einem Monat ab Anzeige des Versicherungsfalls können Sie unter Umständen Abschlagszahlungen verlangen. Bleibt der Versicherer untätig, kommen Ombudsmann, Beschwerde bei der BaFin oder eine Klage in Betracht.

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