Ratgeber · Versicherung lehnt ab

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Was Sie tun können

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt, geht es oft um eine monatliche Rente über viele Jahre. Umso wichtiger ist es, die Gründe des Versicherers genau zu prüfen und keine voreiligen Erklärungen abzugeben.

Frist: 3 Jahre ab ZugangAktualisiert 23.10.2026

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Nach § 172 Abs. 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die meisten Verträge verlangen einen Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und konkretisieren „auf Dauer“ häufig mit einem Prognosezeitraum.

Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose, sondern die Frage, welche Tätigkeiten Ihr Beruf konkret umfasst und welche davon Sie gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Deshalb verlangen Versicherer regelmäßig eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, oft aufgeschlüsselt nach Stunden pro Arbeitstag.

Tipp: Die Tätigkeitsbeschreibung ist eines der wichtigsten Dokumente im gesamten Verfahren. Beschreiben Sie Ihren Arbeitsalltag realistisch und vollständig, einschließlich körperlicher und geistiger Anforderungen. Ungenaue Angaben führen häufig dazu, dass der Versicherer einen geringeren Grad der Berufsunfähigkeit annimmt.

Typische Ablehnungsgründe

Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht

Der Versicherer bestreitet, dass die vertragliche Schwelle erreicht ist. Häufig stützt er sich auf ein eigenes Gutachten oder bewertet einzelne Tätigkeiten anders als Sie und Ihre Ärzte. Hier kommt es auf die Tätigkeitsbeschreibung und auf aussagekräftige ärztliche Befunde an, die sich auf die konkreten beruflichen Anforderungen beziehen.

Verweisung auf einen anderen Beruf

Manche Verträge erlauben eine abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben könnten und der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht – auch wenn Sie ihn tatsächlich nicht ausüben. Bei der konkreten Verweisung geht es um einen Beruf, den Sie tatsächlich ausüben. Viele moderne Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung. Ob eine Verweisung zulässig ist, hängt deshalb maßgeblich von Ihren Bedingungen ab.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Ein sehr häufiger Grund: Der Versicherer prüft nach dem Leistungsantrag die Krankengeschichte und stellt fest, dass Vorerkrankungen bei Vertragsschluss nicht angegeben wurden. Er erklärt dann den Rücktritt, die Kündigung, eine Vertragsanpassung oder ficht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Rücktritt und Anfechtung wegen Vorerkrankungen

Der Versicherer darf nicht bei jeder fehlenden Angabe zurücktreten. Das Versicherungsvertragsgesetz setzt enge Grenzen:

  • Textform-Fragen: Anzeigepflichtig sind nur Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG).
  • Belehrung: Der Versicherer muss Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben (§ 19 Abs. 5 VVG).
  • Verschulden: Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Der Versicherer kann dann nur kündigen oder den Vertrag anpassen. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis zu anderen Bedingungen geschlossen hätte; dann kommt nur eine Vertragsanpassung in Betracht.
  • Fristen für den Versicherer: Er muss seine Rechte innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung schriftlich geltend machen und begründen (§ 21 Abs. 1 VVG). Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen die Rechte, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG), soweit der Versicherungsfall nicht vorher eingetreten ist.
  • Kausalität: Bei Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn der nicht angezeigte Umstand weder für den Versicherungsfall noch für den Umfang der Leistung ursächlich war – außer bei arglistiger Verletzung (§ 21 Abs. 2 VVG).

Rücktritt und Anfechtung sind damit häufig angreifbar. Wer betroffen ist, sollte keine weiteren Erklärungen zur Krankengeschichte abgeben, ohne sich beraten zu lassen.

Einstellung der Rente im Nachprüfungsverfahren

Auch eine bereits bewilligte BU-Rente ist nicht für immer sicher. Der Versicherer darf im Nachprüfungsverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Will er die Leistung einstellen, gelten aber strenge Anforderungen (§ 174 VVG):

  • Er muss Ihnen die Veränderung, also den Wegfall oder die Minderung der Berufsunfähigkeit, in Textform darlegen.
  • Er wird frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung leistungsfrei.
  • Er muss nachvollziehbar begründen, warum sich Ihr Zustand gegenüber der Situation bei der Anerkennung verbessert hat oder warum Sie nun auf einen anderen Beruf verwiesen werden können.

Eine Einstellungsmitteilung, die diese Anforderungen nicht erfüllt, ist oft angreifbar. Ein sorgfältiger Vergleich mit dem ursprünglichen Anerkenntnis ist hier unverzichtbar.

Ihr Vorgehen nach der Ablehnung

  1. Akte anfordern: Fordern Sie Kopien der Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen an, auf die sich die Ablehnung stützt.
  2. Bedingungen prüfen: Welche Definition der Berufsunfähigkeit, welcher Prognosezeitraum und welche Verweisungsregeln gelten in Ihrem Vertrag?
  3. Medizinische Nachweise ergänzen: Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte, sich konkret zu den Anforderungen Ihres Berufs zu äußern.
  4. Widerspruch einlegen: Begründet, schriftlich und mit Fristsetzung. Ein Muster finden Sie in unserem Ratgeber zum Widerspruch gegen die Leistungsablehnung.
  5. Weitere Schritte prüfen: Ombudsmann oder Klage. Bei einer BU-Rente übersteigt der Wert oft schnell die Grenze, bis zu der der Ombudsmann verbindlich entscheidet.

Weil es bei BU-Fällen häufig um hohe Summen über viele Jahre geht, ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung besonders sinnvoll. Über einspruch.eu können Sie Ihren Fall an eine unabhängige Partnerkanzlei mit Erfahrung im Versicherungsrecht übermitteln.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Ärzte gegenüber der BU-Versicherung von der Schweigepflicht entbinden?

Sie müssen an der Aufklärung mitwirken, eine pauschale Entbindung aller Ärzte ist aber nicht zwingend. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Sie verlangen, dass der Versicherer für einzelne Erhebungen um Einwilligung bittet. So behalten Sie den Überblick, welche Informationen der Versicherer erhält.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Vertrag und stellt in der Regel auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung fragt dagegen, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Beide Verfahren laufen getrennt; eine Entscheidung in einem Verfahren bindet das andere nicht.

Kann die BU-Versicherung meine Rente einfach einstellen?

Nein. Sie muss im Nachprüfungsverfahren in Textform darlegen, dass sich Ihre Situation gegenüber der Anerkennung verändert hat. Leistungsfrei wird sie frühestens drei Monate nach Zugang dieser Mitteilung. Eine Einstellung ohne nachvollziehbare Begründung ist häufig angreifbar.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist Ihr konkreter Bescheid.

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