Ratgeber · Steuerbescheid

Einspruch per ELSTER: Online Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Über Mein ELSTER legen Sie den Einspruch in wenigen Minuten ein und erhalten sofort einen Nachweis über den Eingang. Wir zeigen, wie das funktioniert, was Sie angeben sollten und was bei elektronisch bereitgestellten Bescheiden zu beachten ist.

Frist: 1 Monat ab BekanntgabeAktualisiert 23.10.2026

Warum ELSTER der sicherste Weg ist

Ein Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingelegt werden (§ 357 Abs. 1 AO). Der elektronische Weg über das Online-Portal Mein ELSTER hat gegenüber dem Brief mehrere Vorteile:

  • Eingangsnachweis: Nach dem Absenden erhalten Sie eine Übermittlungsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Damit lässt sich der rechtzeitige Eingang belegen.
  • Keine Postlaufzeit: Der Einspruch kann noch am letzten Tag der Frist bis Mitternacht eingehen.
  • Belege digital: Nachweise können als Anhang hochgeladen oder später über die Belegnachreichung ergänzt werden.
  • Dokumentation: Gesendete Formulare bleiben in Ihrem Konto abrufbar, sodass Sie später jederzeit nachvollziehen können, was Sie wann eingereicht haben.
  • Keine Formfehler: Das Formular fragt Steuernummer, Steuerart und Bescheiddatum strukturiert ab. So ist eindeutig, welcher Bescheid angefochten wird.

Voraussetzung ist ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER. Wer noch keines hat, muss mit einigen Tagen Vorlauf rechnen, weil Aktivierungsdaten per Post verschickt werden. Läuft die Frist in Kürze ab, sollten Sie deshalb lieber parallel per Fax oder Brief Einspruch einlegen.

Schritt für Schritt: das Formular „Einspruch“

  1. Anmelden: Melden Sie sich bei Mein ELSTER mit Ihrem Zertifikat oder der ELSTER-App an.
  2. Formular wählen: Unter „Formulare & Leistungen“ finden Sie bei den sonstigen Formularen das Formular „Einspruch“. Alternativ führt die Suchfunktion direkt dorthin.
  3. Finanzamt und Steuernummer: Wählen Sie das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, und geben Sie die Steuernummer aus dem Bescheid an.
  4. Bescheid bezeichnen: Geben Sie Steuerart, Jahr und Datum des Bescheids an, zum Beispiel „Einkommensteuer 2025, Bescheid vom …“. Werden mehrere Bescheide angefochten, etwa Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, sollten Sie alle benennen.
  5. Begründung: Formulieren Sie, in welchen Punkten der Bescheid falsch ist und was Sie beantragen. Haben Sie noch keine Begründung, schreiben Sie, dass diese nachgereicht wird.
  6. Anträge: Bei Bedarf beantragen Sie zugleich die Aussetzung der Vollziehung für den strittigen Betrag.
  7. Anlagen: Laden Sie Belege als PDF hoch.
  8. Prüfen und senden: Kontrollieren Sie die Angaben und versenden Sie das Formular. Speichern Sie die Übermittlungsbestätigung.

Was in die Begründung gehört

Je klarer Sie formulieren, desto leichter kann das Finanzamt Ihrem Einspruch abhelfen. Bewährt hat sich folgender Aufbau:

  • Abweichung benennen: „Im Bescheid wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit nur in Höhe von … anerkannt.“
  • Sachverhalt erläutern: „Die Entfernung beträgt … km, ich war an … Tagen im Betrieb.“
  • Nachweis anbieten: „Eine Bescheinigung des Arbeitgebers füge ich bei.“
  • Antrag formulieren: „Ich beantrage, die Werbungskosten in Höhe von … zu berücksichtigen und die Steuer entsprechend herabzusetzen.“

Bei einem Schätzungsbescheid reicht es in der Regel, auf die gleichzeitig oder kurzfristig nachgereichte Steuererklärung zu verweisen. Die Erklärung selbst übermitteln Sie wie gewohnt über ELSTER als eigenes Formular, der Einspruch kommt zusätzlich hinzu.

Bleiben Sie sachlich. Persönliche Vorwürfe gegen die Sachbearbeitung helfen nicht weiter. Bei komplexen Fragen kann eine Partnerkanzlei oder ein Steuerberater die Begründung übernehmen und den Einspruch in Ihrem Namen einlegen.

Elektronische Bescheide und Fristbeginn

Immer mehr Steuerbescheide werden nicht mehr per Post, sondern elektronisch zum Abruf in Mein ELSTER bereitgestellt. Auch dann gilt der Bescheid am vierten Tag als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO). Ab diesem Tag läuft die Einspruchsfrist von einem Monat, unabhängig davon, wann Sie den Bescheid tatsächlich öffnen.

Die Bereitstellung zum Abruf als Regelfall bei elektronisch eingereichten Erklärungen wird nach aktueller Planung erst ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt (Stand 2026). Bis dahin setzt die elektronische Bekanntgabe in der Regel Ihre Einwilligung voraus. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, kann dies künftig beantragen.

Die E-Mail-Benachrichtigung über einen neuen Bescheid kann im Spam-Ordner landen. Wer elektronische Bescheide erhält, sollte sein ELSTER-Postfach deshalb regelmäßig prüfen und das Bereitstellungsdatum notieren.

Belege nachreichen und den Verlauf verfolgen

Haben Sie den Einspruch zunächst ohne Begründung eingelegt, können Sie diese später über das Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ oder über die Belegnachreichung ergänzen. Geben Sie dabei immer Steuernummer, Steuerart, Jahr und den Hinweis auf Ihren bereits eingelegten Einspruch an, damit die Unterlagen richtig zugeordnet werden.

Das Finanzamt bestätigt den Eingang des Einspruchs in vielen Fällen schriftlich oder elektronisch. Die weitere Kommunikation, etwa Rückfragen oder ein Verböserungshinweis, kann ebenfalls über ELSTER erfolgen. Behalten Sie deshalb auch nach dem Einspruch Ihr Postfach im Blick.

Wird Ihrem Einspruch abgeholfen, erhalten Sie einen geänderten Bescheid. Wird er abgelehnt, ergeht eine Einspruchsentscheidung mit einer Belehrung über die Klage beim Finanzgericht. Auch hier beginnt wieder eine Monatsfrist.

Einspruch per einfacher E-Mail ist zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, birgt aber Unsicherheiten beim Zugangsnachweis. ELSTER ist deshalb die vorzugswürdige elektronische Variante.

Einspruch durch eine Kanzlei oder einen Steuerberater

Lassen Sie sich vertreten, übermittelt die Kanzlei oder der Steuerberater den Einspruch in der Regel über eigene Software an das Finanzamt. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich, die häufig elektronisch über die Vollmachtsdatenbank hinterlegt wird. Für Sie bedeutet das: Sie müssen selbst nichts in ELSTER eintragen, sollten aber den Bescheid und alle Belege rechtzeitig übergeben. Besprechen Sie vorab, wer den Fristablauf überwacht und wie Sie über den Fortgang des Verfahrens informiert werden. So vermeiden Sie, dass Rückfragen des Finanzamts unbeantwortet bleiben.

Unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt? Eine Partnerkanzlei schaut sich Ihren Bescheid kostenlos an. Jetzt Ersteinschätzung anfordern.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Einspruch per ELSTER eine Unterschrift?

Nein. Die Anmeldung mit Ihrem ELSTER-Zugang identifiziert Sie. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.

Kann ich per ELSTER auch Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen?

Ja, das Formular „Einspruch“ gilt für alle Bescheide des Finanzamts. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist ELSTER dagegen nicht der richtige Weg.

Was ist, wenn ich noch kein ELSTER-Konto habe?

Die Registrierung dauert wegen des Postversands einige Tage. Bei knapper Frist legen Sie den Einspruch besser per Fax oder persönlich ein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist Ihr konkreter Bescheid.

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