Vor dem Ausfüllen: das sollten Sie prüfen
Ein Widerspruch gegen eine Sperrzeit ist nur dann wirklich erfolgversprechend, wenn er gut begründet ist. Denn bei der Arbeitsaufgabe müssen Sie die Tatsachen, die einen wichtigen Grund ergeben, darlegen und nachweisen, soweit sie in Ihrer Sphäre liegen. Prüfen Sie vor dem Ausfüllen:
- Frist: ein Monat ab Bekanntgabe. Bei einfachem Brief gilt der vierte Tag nach Aufgabe zur Post.
- Art der Sperrzeit: Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung oder unzureichende Eigenbemühungen? Davon hängt die Begründung ab.
- Rechtsfolgenbelehrung: Bei Arbeitsablehnung und Meldeversäumnis – wurden Sie vorher korrekt belehrt?
- Dauer: Hätte das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von sechs oder zwölf Wochen geendet? Dann kommt eine Verkürzung in Betracht.
- Weitere Bescheide: Wurde zugleich ein Ruhen wegen Abfindung festgestellt? Dann sollte auch dieser Bescheid geprüft werden.
Mustervorlage: Widerspruch gegen den Sperrzeitbescheid
Vorname Nachname Straße Hausnummer PLZ Ort Kundennummer: [Kundennummer] Agentur für Arbeit [Ort] [Anschrift laut Bescheid] [Ort], den [Datum] Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] über den Eintritt einer Sperrzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mit dem Sie den Eintritt einer Sperrzeit von [Anzahl] Wochen ab dem [Datum] wegen [Arbeitsaufgabe / Arbeitsablehnung / Meldeversäumnis / verspäteter Arbeitsuchendmeldung] festgestellt haben, Widerspruch ein. Begründung: [Variante A – Begründung folgt:] Eine ausführliche Begründung reiche ich nach Einsicht in die Verwaltungsakte nach. [Variante B – wichtiger Grund bei Aufhebungsvertrag:] Für den Abschluss des Aufhebungsvertrags vom [Datum] hatte ich einen wichtigen Grund. Mein Arbeitgeber hat mir am [Datum] mit Bestimmtheit eine betriebsbedingte Kündigung wegen [z. B. Wegfall meines Arbeitsplatzes durch Umstrukturierung] in Aussicht gestellt. Diese Kündigung wäre unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt wirksam geworden. Ich war nicht unkündbar. Die Abfindung beträgt [Betrag] Euro und damit [Zahl] Monatsentgelte je Beschäftigungsjahr. Als Nachweis füge ich [z. B. die Bestätigung meines Arbeitgebers vom ...] bei. [Variante C – Meldeversäumnis / Arbeitsablehnung:] Ich hatte für mein Verhalten einen wichtigen Grund: [z. B. Ich war am ... arbeitsunfähig erkrankt; die Bescheinigung liegt bei.] Zudem bestreite ich, vorher ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen belehrt worden zu sein. Hilfsweise beantrage ich, die Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 3 SGB III auf [drei / sechs] Wochen zu verkürzen, da [das Arbeitsverhältnis ohnehin am ... geendet hätte / eine Sperrzeit von zwölf Wochen für mich eine besondere Härte bedeuten würde, weil ...]. Ich beantrage, 1. den Sperrzeitbescheid vom [Datum] aufzuheben und mir Arbeitslosengeld ab dem [Datum] ohne Minderung der Anspruchsdauer zu bewilligen, 2. mir gemäß § 25 SGB X Einsicht in die vollständige Verwaltungsakte zu gewähren, 3. die im Widerspruchsverfahren entstehenden notwendigen Aufwendungen gemäß § 63 SGB X zu erstatten. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname] Anlagen: [z. B. Kopie des Bescheids, Aufhebungsvertrag, Arbeitgeberbestätigung, ärztliche Bescheinigung]
Erläuterungen zum Muster
Variante A eignet sich, wenn die Frist knapp ist oder Sie zunächst die Akte einsehen möchten. Reichen Sie die Begründung dann zügig nach, denn die Agentur kann sonst nach Aktenlage entscheiden.
Variante B orientiert sich an den Kriterien der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum wichtigen Grund beim Aufhebungsvertrag. Wichtig ist, dass Sie jede Voraussetzung konkret und mit Datum benennen. Rechnen Sie die Abfindung in Monatsentgelte pro Beschäftigungsjahr um: Abfindung geteilt durch Bruttomonatsentgelt, das Ergebnis geteilt durch die Zahl der Beschäftigungsjahre.
Variante C betrifft Sperrzeiten, die eine vorherige Rechtsfolgenbelehrung voraussetzen. Die Agentur muss nachweisen, dass Sie belehrt wurden und die Belehrung verständlich war. Ein wichtiger Grund – etwa Krankheit – sollte immer mit Nachweisen belegt werden.
Der Hilfsantrag auf Verkürzung sollte nicht fehlen, wenn eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe vorliegt. Er schadet nicht und kann die Folgen erheblich abmildern, falls der wichtige Grund nicht anerkannt wird.
Versand und Nachweis
Der Widerspruch muss bei der Agentur für Arbeit innerhalb der Frist eingehen. Geeignet sind:
- persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie,
- Fax mit Sendebericht,
- Brief per Einwurf-Einschreiben,
- ein elektronischer Weg über das Online-Portal der Bundesagentur, sofern dieser für Widersprüche ausdrücklich angeboten wird.
Eine einfache E-Mail ist kein sicherer Weg, da sie die Schriftform in der Regel nicht erfüllt. Unterschreiben Sie den Brief eigenhändig und bewahren Sie eine Kopie mit allen Anlagen auf.
Melden Sie sich unabhängig vom Widerspruch weiterhin bei der Agentur, nehmen Sie Termine wahr und weisen Sie Eigenbemühungen nach. Sonst riskieren Sie weitere Sperrzeiten, die zusammengerechnet sogar zum Erlöschen des Anspruchs führen können.
Wie es nach dem Widerspruch weitergeht
Die Agentur prüft den Widerspruch und erlässt entweder einen Abhilfebescheid oder einen Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist innerhalb eines Monats die Klage beim Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei; für anwaltliche Vertretung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Hat der Widerspruch Erfolg, wird das Arbeitslosengeld für die Sperrzeit nachgezahlt und die Minderung der Anspruchsdauer rückgängig gemacht. Notwendige Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren erstattet die Agentur nach § 63 SGB X. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Begründung trägt, kann eine Partnerkanzlei über einspruch.eu den Bescheid und Ihre Unterlagen prüfen.
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Häufige Fragen
Kann ich den Widerspruch ohne Begründung einlegen?
Ja. Für die Fristwahrung genügt es, dass erkennbar ist, gegen welchen Bescheid Sie sich wenden. Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe müssen Sie den wichtigen Grund aber darlegen und belegen. Ohne Begründung wird die Agentur den Bescheid in der Regel bestätigen. Reichen Sie die Begründung deshalb so bald wie möglich nach.
Wie rechne ich die Abfindung in Monatsentgelte um?
Teilen Sie die Bruttoabfindung durch Ihr letztes Bruttomonatsentgelt und das Ergebnis durch die Zahl der Beschäftigungsjahre. Beispiel: 15.000 Euro Abfindung bei 3.000 Euro Monatsgehalt ergeben fünf Monatsentgelte; bei zehn Beschäftigungsjahren sind das 0,5 je Jahr. Wie die Agentur einzelne Bestandteile genau berücksichtigt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Soll ich den Hilfsantrag auf Verkürzung immer stellen?
Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ist das sinnvoll. Der Hilfsantrag wird nur geprüft, wenn der Hauptantrag keinen Erfolg hat, und schwächt Ihre Argumentation zum wichtigen Grund nicht. Eine Verkürzung auf drei oder sechs Wochen kann die finanziellen Folgen deutlich abmildern, auch weil sich dann die Anspruchsdauer weniger stark mindert.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist Ihr konkreter Bescheid.