Welche Merkzeichen es gibt
Merkzeichen werden im Bescheid und auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen und zeigen, dass bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche erfüllt sind. Die wichtigsten sind:
| Merkzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| G | erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
| aG | außergewöhnliche Gehbehinderung |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
| H | hilflos |
| Bl | blind |
| Gl | gehörlos |
| TBl | taubblind |
| RF | gesundheitliche Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags |
Die Voraussetzungen für G, aG und B sind in § 229 SGB IX geregelt, ergänzt durch die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Merkzeichen setzen grundsätzlich voraus, dass eine Behinderung festgestellt ist; die meisten kommen in der Praxis erst bei einer Schwerbehinderung in Betracht.
Merkzeichen G und aG: Gehfähigkeit im Fokus
Merkzeichen G erhält, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, aber auch durch innere Leiden, Anfälle oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Es kommt also nicht nur auf Beine und Gelenke an – auch Herz- und Lungenerkrankungen oder Anfallsleiden können eine Rolle spielen.
Merkzeichen aG ist deutlich enger. Nach § 229 Abs. 3 SGB IX setzt es eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. Betroffene müssen sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. aG ist besonders begehrt, weil damit Parkerleichterungen auf Behindertenparkplätzen verbunden sind.
Bei Ablehnungen von G und aG liegt der Streitpunkt häufig in der Frage, wie weit und unter welchen Umständen Sie tatsächlich gehen können. Gehtests in der Praxis bilden den Alltag nicht immer ab, etwa wenn Beschwerden tageweise schwanken oder sich unter Belastung verschlechtern.
Merkzeichen B und H: Begleitung und Hilfe
Das Merkzeichen B bescheinigt, dass Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf Begleitung angewiesen sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl vorliegen. Die Begleitperson fährt dann im öffentlichen Verkehr unentgeltlich mit. Wichtig: Das Merkzeichen B bedeutet nicht, dass Sie nur noch in Begleitung reisen dürfen.
Das Merkzeichen H erhält, wer für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Dazu gehören etwa Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden und Mobilität. Bei Kindern und Jugendlichen gelten Besonderheiten. Mit H sind weitreichende Nachteilsausgleiche verbunden, unter anderem steuerlich.
Gerade bei H ist eine genaue Schilderung des Tagesablaufs wichtig: Wobei genau brauchen Sie Hilfe, wie oft und wie lange? Ein Pflegegrad ist ein Indiz, ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung durch das Versorgungsamt.
So begründen Sie den Widerspruch
Der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Merkzeichens folgt denselben Regeln wie der Widerspruch gegen den GdB: ein Monat ab Bekanntgabe, schriftlich, bei der Behörde, die entschieden hat. Bei der Begründung hilft es, sich an den gesetzlichen Merkmalen zu orientieren:
- Für G und aG: Beschreiben Sie Ihre Gehstrecke realistisch – mit und ohne Hilfsmittel, an guten und an schlechten Tagen. Notieren Sie, wie lange Sie für bestimmte Wege brauchen und wann Sie Pausen einlegen müssen. Belegen Sie Stürze oder Beinahe-Stürze.
- Für B: Erklären Sie, warum Sie ohne Begleitung öffentliche Verkehrsmittel nicht sicher nutzen können, etwa wegen Orientierungsstörungen, Anfällen oder Gleichgewichtsproblemen.
- Für H: Legen Sie den täglichen Hilfebedarf konkret dar, gegebenenfalls ergänzt um das Pflegegutachten der Pflegekasse.
Bitten Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die Auswirkungen auf die Mobilität ausdrücklich zu beschreiben. Ein Bericht, der nur Diagnosen nennt, reicht für Merkzeichen meist nicht aus.
Legen Sie, wenn vorhanden, auch Nachweise über Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Gehstützen bei.
Merkzeichen RF und weitere Nachteilsausgleiche
Das Merkzeichen RF ist Voraussetzung dafür, dass beim Beitragsservice eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden kann. Es setzt in der Regel voraus, dass Betroffene wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, oder es betrifft bestimmte Seh- und Hörbehinderungen. Die Ermäßigung selbst wird nicht vom Versorgungsamt gewährt, sondern muss gesondert beim Beitragsservice beantragt werden.
Auch für andere Nachteilsausgleiche ist das Merkzeichen nur der erste Schritt. Die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr bei G oder aG etwa setzt zusätzlich eine Wertmarke voraus, für die je nach Personengruppe eine Eigenbeteiligung anfallen kann. Parkerleichterungen werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt. Prüfen Sie daher nach einem erfolgreichen Widerspruch, welche Folgeanträge Sie stellen müssen, damit sich das Merkzeichen im Alltag auch tatsächlich auswirkt.
Prüfung durch eine Partnerkanzlei
Merkzeichen sind ein Bereich, in dem es auf Details ankommt – auf die genaue Gehstrecke, auf die Art der Hilfsmittel, auf die Häufigkeit von Anfällen. Eine Partnerkanzlei kann über einspruch.eu prüfen, ob die Ablehnung den gesetzlichen Maßstäben entspricht, welche Befunde für eine erfolgreiche Begründung fehlen und ob eine Klage beim Sozialgericht in Betracht kommt, falls der Widerspruch zurückgewiesen wird.
Wenn Sie gleichzeitig mit dem GdB unzufrieden sind, können beide Punkte in einem Widerspruch geltend gemacht werden. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unsicher, ob sich ein Widerspruch lohnt? Eine Partnerkanzlei schaut sich Ihren Bescheid kostenlos an. Jetzt Ersteinschätzung anfordern.
Häufige Fragen
Kann ich nur gegen die Ablehnung des Merkzeichens Widerspruch einlegen?
Ja. Sie können den Widerspruch auf das Merkzeichen beschränken, wenn Sie mit dem GdB einverstanden sind. Sie können aber auch beide Punkte gleichzeitig angreifen. Formulieren Sie im Widerspruch klar, was Sie begehren.
Bekomme ich Merkzeichen G automatisch ab einem bestimmten GdB?
Nein. Merkzeichen G hängt nicht allein vom Gesamt-GdB ab, sondern davon, ob Ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten dazu Anhaltspunkte, maßgeblich sind die konkreten Auswirkungen.
Heißt Merkzeichen B, dass ich nicht allein reisen darf?
Nein. Merkzeichen B bedeutet nur, dass eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich mitfahren kann. Sie dürfen weiterhin allein unterwegs sein.
Ersetzt ein Pflegegrad die Prüfung für Merkzeichen H?
Nein. Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse nach eigenen Kriterien festgestellt. Er ist ein Hinweis auf den Hilfebedarf, das Versorgungsamt prüft die Voraussetzungen für H aber eigenständig.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist Ihr konkreter Bescheid.